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Detektiv.name

1. Die Detektei Detektiv.name (nachfolgend Auftragnehmerin genannt) ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit Sorgfalt auszuführen. Eine weitergehende Haftung wird für die Auftragnehmerin und ihre Mitarbeiter/innen ausgeschlossen, insbesondere wird nicht für die Entscheidung gehaftet, die auf Grund der Informationen des Auftraggebers gefasst werden.

1.1. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Fehlinformationen die durch den Auftraggeber erteilt wurden.

1.2. Vertraulichkeit und Nutzung von Daten – Die Vertragspartner vereinbaren Vertraulichkeit, diese Vertraulichkeit ist auch nach Ende des Auftragsverhältnisses geschuldet; eine Weitergabe der Daten ist unzulässig. Die Speicherung der Daten erfolgt nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. Eine Ausnahme in Bezug auf die Weitergabe von Daten ergibt sich, falls die Detektei im Rahmen ihrer freien aber sachgerechten Kompetenz sich zur Erfüllung der Aufgaben Unterbevollmächtigter bedient. Diese Unterbevollmächtigten sind vertraglich an die Vorgaben der Schweigepflicht gebunden.

1.3. Interessenkonflikte – Ergibt sich im Laufe der Durchführung des Auftrages ein Interessenkonflikt, so darf die Auftragnehmerin den Auftrag zurückgeben.

1.4. Tätigkeitsverbote – Die Detektei schuldet eine sachgerechte Erledigung des Auftrages im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Rechtsordnung. Rechtswidrige Aufträge, deren Erfüllung einen Verstoß gegen die Rechtsordnung bedingen, können abgelehnt und / oder gekündigt werden. Der Auftraggeber ist auf Aufforderung verpflichtet, seine Personalien und ggf. Firmendaten offen zu legen, um Interessenkollisionen zu vermeiden.

2. Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt allein die Auftragnehmerin nach pflichtgemäßem Ermessen mit einem oder mehreren Sachbearbeitern.

2.1. Die Durchführung erfolgt im Zeitrahmen, die allein die Auftragsnehmerin bestimmt.

3. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin ist hinsichtlich der Leistung ein Dienstleistungsvertrag. Die Auftragnehmerin wird über alles, was ihr aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt, Schweigen gegenüber jedem Dritten bewahren. Das gilt auch für Mitarbeiter und Angestellte.

3.1. Führt die Auftragnehmerin Außermittlungen im Internet durch, werden die Informationen kanalisiert und ausgewertet, dem Auftraggeber zu Verfügung gestellt.

4. Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, nach Ausermittlungsergebnis Bericht zu erstatten.

4.1. Die Form der Übersendung kann frei gewählt werden durch die Auftragsnehmerin.

4.2. Die Detektei erstattet dem Auftraggeber schriftlich Bericht und überlässt dem Auftraggeber eine Dokumentation über die geleistete Tätigkeit. Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, mindestens einen Bericht in schriftlicher Form zu erstellen. Alle Berichte werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte.

5. Die Berichte sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln.
Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichts an Dritte.

5.1. entfällt.

6. Zur Durchführung des Auftrags kann die Auftragnehmerin bestimmte Aufgaben ganz oder teilweise auf andere übertragen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe von Informationsquellen (Informantenschutz).

7. Die Erledigung eines Auftrages wird von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig gemacht. Nach Verbrauch des Vorschusses wird die Arbeit bis zur neuen Vorschusszahlung unterbrochen.

8. Der Auftraggeber kann jederzeit, die Auftragnehmerin nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, kündigen. Bei vorzeitiger Kündigung des Auftrags hat der Auftraggeber alle bis dahin angefallenen Kosten zu tragen. Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die Auftragnehmerin zur Kündigung des Dienstleistungsvertrages. In diesem Fall hat die Auftragnehmerin Anspruch auf die vereinbarte Vergütung und auf die Erstattung der bisher entstandenen Auslagen inkl. der Kosten für Vertragsabschluß plus dem Grundhonorar.

9. Der Auftraggeber hat alles zu vermeiden, was die Durchführung des Auftrages behindert. Er verpflichtet sich, für die Dauer des Auftrages nach Auftragserteilung nicht selbst in der betreffenden Sache tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, die Auftragnehmerin bei der Auftragsdurchführung förderlich durch vollumfängliche Bekanntgabe aller zweckdienlicher Kenntnisse und Unterlagen zu unterstützen.

10. Nach erbrachter Leistung erteilte Rechnungen sind sofort fällig.

10.1. Vorschussrechnungen sind nach Rechnungslegung unverzüglich auszugleichen.

10.2. Rechnungen der Detektei sind sofort zahlbar, soweit diese den kaufmännischen und steuerlichen Voraussetzungen entsprechen. Die Rechnungen können 3tägig erstellt werden und sind sofort nach Erhalt und ohne Skontoabzug zu begleichen. Bei Verzug wird 5 % Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat erhoben, auch bei genehmigten Stundungen, sofern die Auftragnehmerin einen Bankkredit in Anspruch genommen hat oder aber den Eintritt eines Vermögensschadens infolge von Zahlungsverzug entsprechend nachweist. Der Gegenbeweis des Auftraggebers hinsichtlich eines nicht entstandenen oder eines wesentlich niedrigeren Schadens bleibt unberührt.

11. Wird die Auftragnehmerin infolge der Ausführung des Auftrages in Prozessen oder sonstigen Verfahren durch Anhörung oder schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen der Auftragnehmerin zu vergüten.

11.1. Wird bei Gericht die Aussage durch Zeugenladung erforderlich, verpflichtet sich der Auftraggeber die Differenz die sich ggf. bei der Abrechnung mit der Gerichtskasse ergeben kann, auszugleichen und zu übernehmen. Gemäß vereinbarten Honorars.

11.2. Wird die Detektei oder eine mit ihr verbundene Person infolge der Ausführung des Auftrages in Prozessen oder sonstigen Verfahren auf direkte oder indirekte Veranlassung des Auftraggebers in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen der Detektei zu vergüten.

12. Der Auftraggeber versichert mit seiner Vorschusszahlung oder seiner Unterschrift, dass seine Angaben bezüglich des berechtigten Interesses/des rechtlichen Anspruchs an der Auftragsdurchführung den Tatsachen entsprechen und dass keine gesetzeswidrige, sittenwidrige oder staatsgefährdende Ziele verfolgt werden.

13. Mündliche Vereinbarungen/Nebenabreden hinsichtlich der Vertragsbedingungen können nicht getroffen werden und haben keine Gültigkeit, sie sind nur zulässig hinsichtlich der zeitlichen Auftragsdurchführung. Sollten Teile des Vertrages unwirksam werden, so sollen die übrigen Bestimmungen gültig bleiben.

14. Auftraggeber oder Auftragnehmerin können im Streitfall sowie für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Parteien den Mediator (Mediation) anrufen. Die dort ergehende Entscheidung soll als verbindlich angesehen werden. Der Rechtsweg vor ordentlichen Gerichten ist nicht ausgeschlossen.

14.1. Vereinbarungen – Mündliche und/oder schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich der Vertragsbedingungen können getroffen werden und gehen den Bedingungen vor. Es gilt in der Regel das Auftrags- und Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sie sind insbesondere zulässig hinsichtlich der zeitlichen Auftragsausführung. Ansonsten bedürfen sie der schriftlichen Bestätigung, um rechtswirksam zu werden.

14.2. Die Detektei ist verpflichtet, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Die Detektei haftet dem Auftraggeber für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung wird für die Auftragnehmerin und ihre Mitarbeiter ausgeschlossen, insbesondere wird nicht für Entscheidungen gehaftet, die aufgrund eines Berichtes der Auftragnehmerin gefasst werden. Bei der Berichterstellung durch die Auftragsnehmerin entfällt auch der Anspruch auf die gleichzeitige Außermittlung. Diese wird nach Berichterstellung wieder aufgenommen.

14.3. Kündigung – Der Auftraggeber kann der Detektei jederzeit kündigen. Die bis dahin durch die Detektei erbrachten Leistungen, sind voll zu begleichen. Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die Detektei zur Kündigung des Dienstleistungsvertrages. In diesem Fall hat die Detektei Anspruch auf die vereinbarte Vergütung und auf die Erstattung der bisher entstandenen Auslagen inkl. der Kosten für Vertragsabschluß plus des ggf. vereinbarten Grundhonorars.

14.4. Alleinauftrag – Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit der Detektei in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, Einsatzpersonal der Detektei weder während, noch in einem Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Auftrages, als Detektiv im weiteren Sinne – auch nicht aushilfsweise – zu beschäftigen. Für den Fall der Verletzung dieser Bestimmung gilt vorbehaltlich weitergehender Schadensansprüche eine Vertragsstrafe von 2.500,- Euro als vereinbart.

14.5. Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages oder deren Erteilung durch Zahlung oder elektronischer Beauftragung, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzwidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt.

15. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten ist nach § 16 Abs 1 Nr. 2 und Abs. 4 BDSG zulässig, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse/einen rechtlichen Anspruch an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat. Die Gründe für das Vorliegen und die Mittel für ihre glaubhafte Darlegung sind aufzuzeichnen.

16. Bei Aufträgen aus dem Ausland gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.1. Salvatorische Klausel – Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Berlin. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen

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